MK360
LeistungenOnline-ShopReferenzenKundenbereichBlog
Erstgespräch
Alle Beiträge
Datenschutz · 4 Min. Lesezeit · 20. Oktober 2026

Wann braucht eine Website einen Cookie-Banner?

Ausschnitt aus dem Website-Check von mk360.de: keine Dienste von Dritten ohne Einwilligung, keine Cookies beim ersten Aufruf, kein Cookie-Banner
Unser Website-Check für mk360.de vom 28. Oktober 2026: keine Verbindung zu anderen Anbietern, keine Cookies, kein Banner.
Inhalt
  1. Was das Gesetz verlangt
  2. Ein Urteil über 100 Euro
  3. Woher der Banner meistens kommt
  4. Wie es ohne Banner geht
  5. So sieht das bei mk360.de aus

Fast jede Website in Deutschland begrüßt ihre Besucher mit einem Kasten, in dem man Cookies erlauben oder ablehnen soll. Viele Unternehmer halten ihn deshalb für eine Pflicht, die einfach dazugehört, so wie das Impressum. Das stimmt so nicht. Das Gesetz schreibt keinen Banner vor. Es verlangt eine Einwilligung, wenn eine Website bestimmte Dinge tut. Tut sie diese Dinge nicht, gibt es auch nichts, wozu Ihre Besucher Ja sagen müssten.

Was das Gesetz verlangt

Die wichtigste Regel steht in § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes, kurz TDDDG; bis Mai 2024 hieß es TTDSG. Danach darf eine Website auf dem Handy oder Computer eines Besuchers nur etwas speichern oder von dort auslesen, wenn er vorher zugestimmt hat. Ausgenommen ist, was für die Seite unbedingt nötig ist, zum Beispiel der Warenkorb in einem Shop oder die Anmeldung im Kundenkonto. Für Besucherstatistik, Werbung oder Inhalte anderer Firmen gilt diese Ausnahme nicht.

Daneben gilt die Datenschutz-Grundverordnung, und die betrifft nicht nur Cookies. Lädt Ihre Website beim Aufruf etwas von einem anderen Anbieter nach, etwa eine Schrift oder ein Video, bekommt dieser Anbieter die IP-Adresse Ihres Besuchers. Das ist eine Weitergabe personenbezogener Daten, und dafür braucht es eine Rechtsgrundlage. In der Praxis läuft das meistens wieder auf eine Einwilligung hinaus.

Ein Urteil über 100 Euro

Wie ernst das gemeint ist, hat das Landgericht München I im Januar 2022 gezeigt. Ein Besucher hatte geklagt, weil eine Website ihre Schriften direkt bei Google geladen und dabei seine IP-Adresse übermittelt hatte, ohne ihn zu fragen. Das Gericht sprach ihm 100 Euro Schadensersatz zu und untersagte dem Betreiber, so weiterzumachen.

Der Betrag war klein, die Folgen waren es nicht. In den Monaten danach bekamen Tausende Website-Betreiber Schreiben, in denen ähnliche Summen gefordert wurden. Viele dieser Forderungen standen rechtlich auf wackligen Beinen, gegen einzelne Absender ermittelte später sogar die Staatsanwaltschaft. Bezahlt haben trotzdem viele, weil sie schlicht nicht wussten, ob ihre eigene Seite betroffen war.

Woher der Banner meistens kommt

Wenn wir Websites prüfen, finden wir fast immer dieselben Auslöser. Am häufigsten sind Schriften, die bei Google Fonts geladen werden, gefolgt von eingebetteten YouTube-Videos und Google-Maps-Karten. Dazu kommen Google Analytics oder das Meta-Pixel für die Statistik und Chat-Fenster, Buchungs- oder Bewertungs-Widgets anderer Anbieter.

Oft weiß der Betreiber davon gar nichts. Die Designvorlage holt die Schrift von Google, weil das in der Grundeinstellung so vorgesehen ist, oder ein Plugin, das vor Jahren für eine einzelne Funktion installiert wurde, lädt bei jedem Aufruf etwas nach. Von außen sieht man der Website das nicht an.

Wie es ohne Banner geht

Für jeden dieser Auslöser gibt es einen Weg, der ohne Einwilligung auskommt. Schriften lassen sich auf demselben Server ablegen wie die Website selbst; für den Besucher sieht die Seite danach genauso aus. Videos und Karten zeigen zunächst nur ein Vorschaubild und laden erst, wenn jemand darauf klickt. Wer wissen möchte, wie viele Menschen seine Seite besuchen, kann eine Statistik nutzen, die ohne Cookies zählt und auf dem eigenen Server läuft. Und statt eines Chat-Fensters reicht in den meisten Fällen ein gutes Kontaktformular mit einer schnellen Antwort.

Ihre Besucher merken davon nur eines: Sie sehen beim ersten Aufruf sofort den Inhalt, statt zuerst einen Kasten wegzuklicken. Und Sie selbst müssen nicht mehr prüfen, ob der Banner richtig eingestellt ist und tatsächlich nichts lädt, bevor jemand zugestimmt hat.

So sieht das bei mk360.de aus

Das Bild oben stammt aus dem Website-Check, den wir am 28. Oktober 2026 für unsere eigene Seite haben laufen lassen. Beim ersten Aufruf baut mk360.de keine Verbindung zu einem anderen Anbieter auf und setzt keine Cookies, deshalb gibt es auch keinen Banner. Die Websites unserer Kunden bauen wir nach demselben Muster.

Ob Ihre Seite beim Aufruf Daten an andere Firmen schickt, zeigt Ihnen derselbe Check in etwa einer Minute. Er ersetzt keine Rechtsberatung, aber er zeigt Ihnen, wo Sie hinschauen sollten, bevor es jemand anderes tut.

Quellen
  • § 25 TDDDG, Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
  • LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 (Zusammenfassung der IHK)
Wie ist es bei Ihrer Website?
In einer Minute sehen Sie, wie schnell Ihre Seite lädt und was Besucher abschreckt.
WeiterlesenAlle Beiträge
01

Baukasten oder eigene Website: worauf es über die Jahre ankommt

Websites · 4 Min. Lesezeit
02

Warum Ihr Mail-Anbieter Ihre Mails nicht sichert

Betrieb · 3 Min. Lesezeit

Lieber gleich persönlich sprechen?

Erstgespräch vereinbaren
© MK360 · Server in DeutschlandImpressumDatenschutzPostfach-SicherungAnmeldenhallo@mk360.de